Kosten & Behandlung
Meine Honorarstruktur
Montags – Freitags
Für eine bis zu 60 minütige ganzheitliche Behandlung/Beratung fallen Kosten in Höhe von
80,00 € – 100,00 € an,
bzw. 120,00 € – 150,00 € für bis zu 90 Minuten.
* Termine, die nicht eingehalten oder nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen (80 Euro).
* Zahlungsarten: Überweisung, bar, Paypal
* Auf Wunsch sind auch Gutscheine erhältlich.
* Wenn ich Euch noch nicht persönlich kenne, erbitte ich bei der Telefonberatung Zahlung per Paypal oder Überweisung im voraus.
Ob und in welcher Höhe meine Rechnung von der privaten Versicherung oder privaten Zusatzversicherung übernommen werden, ist abhängig von den Vereinbarungen, die Ihr mit Eurer Krankenversicherung abgeschlossen habt. Meine Rechnung ist in jedem Fall vollständig von Euch zu zahlen.
Natürlich sind informierende Telefonate über meine Therapieangebote weiterhin kostenlos!
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Intensiv-Zeit
Nach Absprache ist auch eine Begleitung über einen oder mehrere Tage möglich.
Termine in der Praxis mit Körperarbeit, Gesprächen, Klang, Summen – sowie heilsame Spaziergänge oder Naturrituale können diese Tage gestalten.
Begleitung im Urlaub
– Vielleicht macht Ihr Urlaub bei uns in unserem schönen Norden und möchtet eine Begleitung zu einem bestimmten Thema, seelisch oder körperlich?
– Mögt Ihr dem Urlaub einen Rahmen geben? Das Erlebte und die Erholung mit einem Naturritual verankern.
– Am Beginn des Urlaubs in meiner Begleitung „aufräumen„, den Alltag loslassen, in die Entspannung und das Jetzt fließen, so dass Ihr den Urlaub aufgeräumt beginnt.
– Oder eine kleine den Urlaub begleitende Seelen- oder Körper-Kur?
Hier gibt es weitere Informationen.
Bitte sprecht mich gern an. Folgt Euren Herzimpuls.💚
Inwieweit die Kosten für diese Intensivzeit / Urlaubsbegleitung von einer privaten Versicherung oder Zusatzversicherung übernommen wird, bitte bei Eurer Versicherung erfragen.
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Übernahme der Kosten durch
*Private Versicherung
Die Behandlungen können zumeist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Ob und in welcher Höhe die Gebühren erstattet werden, ist abhängig von den Vereinbarungen, die Ihr mit Eurer Krankenversicherung abgeschlossen habt.
*Zusatzversicherungen
zu gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag zum Teil (z.B. 80 %); zumeist verbunden mit einem jährlichen Höchstbetrag. Hier gibt es eine weite Bandbreite an Angeboten. Bitte bei Eurer Krankenzusatzversicherung erfragen.
*Gesetzliche Krankenversicherungen
übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
*Beihilfe
NEUE Gesetzgebung für Beihilfe in Schleswig-Holstein
Die Streichung der Beihilfeleistungen/Heilpraktiker/innen für Beamte in Schleswig-Holstein ist am 30.1.2025 beschlossen und ist wirksam.
Das bedeutet für Beamte, dass sie ab der Veröffentlichung keine Erstattung der Heilpraktiker-Rechnung durch die Landes-Beihilfe erhalten.
Es hat sich für viele herauskristallisiert, dass die Heikpraktikerrechnung zunächst bei der Beihilfe eingereicht und abgelehnt wird, um anschließend mit dieser Absage die Rechnung bei der Privaten Versicherung einzureichen. Häufig gibt es dort Erstattungen.
Auperdem haben die Beamten die Möglichkeit einen „Beihilfeergänzungs-Tarif“ bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen – einige haben bereits jetzt schon so einen Ergänzungstarif: Für einen Aufpreis kann man dann als Beamter seine Heilpraktikerrechnungen zukünftig bei der PKV voll oder größtenteils versichern.-
Bitte informiert Euch bei Eurer Versicherung / Beihilfe, wie sich dieser Beschluß auswirkt.
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